In der Fahrschule gut aufgepasst – Führerschein bestanden, oder etwa betrunken Auto gefahren und nun eine Nachschulung fällig – auch diese kann man in der Fahrschule absolvieren. Fahranfänger erhalten sie ihn sofort, lässt man ihn umschreiben, dann kostet das 24 Euro. Musste man zur Nachschulung, so kann man ihn sich nach der bestandenen Prüfung ja gleich ausstellen lassen – den EU Führerschein. Eingeführt wurde der EU Führerschein in Deutschland im Jahr 1999, wobei auf EU-Ebene bereits schon seit 1980 die Erste Richtlinie zur Harmonisierung des Führerschein Gesetz verabschiedet wurde. Die Zweite Richtlinie wurde 1991 verabschiedet. Für die Einführung ist dabei jeder EU-Staat selbst verantwortlich und muss diese Richtlinien in seinen eigenen Gesetzen über die Fahrerlaubnis integrieren. Wichtiger Fortschritt dabei ist die inzwischen unbefristete Anerkennung der der EU Führerscheine, und zwar auch wenn der Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat der EU verlegt. Gleiches gilt, für den Tourismussektor. Der EU Führerschein ist dabei markant und leicht erkennbar. Es handelt sich nämlich um ein rosafarbenes Dokument im Scheckkartenformat.
Nicht minder wichtig in den Richtlinien sind die detaillierteren Mindestanforderungen an die theoretische und praktische Fahrerlaubnis Prüfung, sowie die detaillierteren Mindestanforderungen an die Tauglichkeit der Fahr Erlaubnisbewerber und –Inhaber, die von EU-Staat zu EU-Staat wirklich sehr verschieden ist. Damit soll auch der so genannte Führerschein Tourismus unterbunden werden. Denn insbesondere um ehemaliger Inhaber einer Fahrerlaubnis, die wegen einer Trunkenheitsfahrt ihren Führerschein verloren haben, möchten sich damit den in Deutschland geltenden Richtlinien in deinem derartigen Fall (Stichwort MPU), entziehen. Die seit Januar 2007 geltende neue Führerscheinrichtlinie soll insbesondere in diesem Bereich wieder Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit schaffen.