Trotz schwieriger Arbeitsmarktlage entscheiden sich jährlich mehr als 100.000 Schulabgänger für ein Jura-Studium an der Universität. Das eigentliche Ziel eines juristischen Studiums ist jedoch keinesfalls das Berufsbild des Rechtsanwaltes, sondern ein Richteramt in der Rechtspflege von Vater Staat. Nur die besten Studienabgänger erhalten jedoch die Chance auf ein Richteramt oder werden Staatsanwalt. Alle anderen entscheiden sich mehr oder weniger freiwillig für den Beruf des Rechtsanwaltes und haben dabei die Möglichkeit, sich zum Fachanwalt zu qualifizieren. Etwa 22 Prozent der deutschen Anwälte führen einen Fachanwaltstitel.
Rechtsanwälte können sich für maximal zwei Fachgebiete entscheiden, in denen ihr Hauptinteresse angesiedelt ist. Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage wird diese Entscheidung heute aber auch nach den Verdienst- und Jobchancen getroffen. Mit dem Sozialrecht ist etwa noch kein Anwalt reich geworden. Für den Fachanwaltstitel muss ein Rechtsanwalt drei Jahre Berufserfahrung mit Fokussierung auf seinen Fachanwaltstitel vorweisen und mehrere Leistungskontrollen vor dem Fachanwaltsausschuss vorlegen. Nach dem Erhalt des Fachanwaltstitels muss sich der spezialisierte Rechtsanwalt jährlich in seinem Fachgebiet weiterbilden und diese Weiterbildungen oder Seminare auch vorweisen können. Die Rechtsanwältin in Leipzig kann ihre Fortbildung auch dozierend ableisten.
Fachanwaltsbezeichnungen sind in Deutschland in mehreren Rechtsgebieten vom Arbeitsrecht über Erbrecht und Insolvenzrecht bis zum Versicherungsrecht möglich. Viele Klienten suchen sich ihren Anwalt bevorzugt nach seinem Fachgebiet aus, so dass der Erwerb einer Fachanwaltschaft mit beruflichen Vorteilen verknüpft ist. Auch bei Kanzleien haben es Fachanwälte als Bewerber einfacher. Die Verdienstmöglichkeiten reichen vom selbständigen Rechtsanwalt in Leipzig mit Fachgebiet und 1.500 Euro Netto bis zur globalen Großkanzlei mit Einstiegsgehältern ab 80.000 Euro jährlich.