Wer es geschafft hat und im Besitz des Führerscheins ist, der ist verpflichtet, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet und sich an die auf den Straßen geltenden Verkehrsregeln zu halten. Wird dem zuwider gehandelt und die Polizei oder ein fest stationierter Blitzer können eine Geschwindigkeitsübertretung oder eine andere Verkehrsverletzung nachweisen, dann kann das schnell ganz teuer werden. Im Bußgeldkatalog sind alle Verkehrsvergehen aufgelistet, für die es Punkte in Flensburg gibt. Bei 18 Punkten ist der Führerschein weg und das kann schnell gehen. Besonders Verkehrsrowdys, also Raser, Drängler und Fahrer, die unter Alkohol oder Drogen fahren haben, wenn sie mehrmals erwischt werden, ihr Punktekonto schnell voll. Wer beispielsweise auf der Autobahn, bei ausgeschilderten 60 km mit 120 km durchrauscht, dem werden 4 Punkte in Flensburg eingetragen, er zahlt 150 Euro Bußgeld laut Bußgeldkatalog und bekommt einen Monat Fahrverbot auferlegt.
Nach den neuen Richtlinien wird ein Kraftfahrer schon wenn er 8 Punkte gesammelt hat schriftlich unterrichtet und verwarnt. Bei 14 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, durch die Teilnahme an so einem Seminar, dass nicht ganz billig ist, kann der Verkehrssünder, wenn er freiwillig zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, 2 Punkte von seinem Punktekonto abbauen. Das ist sinnvoll, de! nn mit 14 Punkten ist es nicht mehr weit weg bis zum Führerscheinentzug. Besonders hart ist es für Fahranfänger, seit August gilt für sie die 0,00 Promille Regel. Sie haben ihren Führerschein nur auf Probe. Wer schon in der Probezeit als Verkehrssünder auffällig wird, für den kann sich diese um zwei weitere auf vier Jahre verlängern. Laut Bußgeldkatalog gilt, dass alle Verkehrsdelikte, die mindestens mit 40 Euro geahndet werden, in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Wer sich über seinen Punktestand informieren möchte kann eine entsprechende Anfrage nach Flensburg stellen. Formulare gibt’s im Internet.